Was ist das „Pickerl“ (die §57a-Überprüfung)?
Das „Pickerl“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die in Österreich gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß §57a des Kraftfahrgesetzes (KFG). Ziel dieser Untersuchung ist es, sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist und die Umwelt nicht übermäßig belastet.
Warum ist das Pickerl wichtig?
Ein gültiges Pickerl bestätigt, dass Ihr Fahrzeug:
- Verkehrssicher ist: Bremsen, Lenkung, Reifen und Beleuchtung funktionieren einwandfrei.
- Betriebssicher ist: Motor und andere technische Komponenten sind in gutem Zustand.
- Umweltfreundlich ist: Die Abgas- und Lärmwerte entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Ohne gültiges Pickerl drohen hohe Strafen bei Polizeikontrollen und die Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigert.
Wann muss mein Fahrzeug zur Pickerl-Überprüfung?
Die Fristen für die Begutachtung hängen von der Fahrzeugart und dem Alter ab:
- Pkw, Kombi, Motorrad:
- Neu-Fahrzeuge: 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann 2 Jahre, danach jährlich. (3-2-1-Regelung)
- Gebrauchtfahrzeuge: Die Gültigkeit beträgt in der Regel 1 Jahr.
- Lkw, Taxi, Mietwagen: Jährlich.
Das Pickerl kann bereits drei Monate vor dem auf der Plakette angegebenen Monat gemacht werden. Es ist auch eine Überziehung von vier Monaten möglich. Beispiel: Ist der Begutachtungsmonat der Mai, können Sie Ihr Fahrzeug von Februar bis September zur Überprüfung bringen.
Was wird beim Pickerl kontrolliert?
Die Prüfung ist sehr detailliert und umfasst unter anderem:
- Bremsanlage: Bremswirkung, Zustand der Leitungen.
- Lenkung und Fahrwerk: Spiel der Lenkung, Zustand der Stoßdämpfer.
- Karosserie: Rostschäden, Risse oder Verformungen.
- Reifen und Felgen: Profiltiefe, Beschädigungen, korrekte Dimensionen.
- Beleuchtung und Elektrik: Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Hupe.
- Motor und Abgassystem: Abgaswerte, Dichtheit des Motors.
- Sicherheitsausrüstung: Funktion von Sicherheitsgurten, Airbags.

Wo kann ich das Pickerl machen lassen?
Die §57a-Begutachtung kann bei verschiedenen Stellen durchgeführt werden:
- Autorisierte Werkstätten: Die meisten Kfz-Werkstätten in Österreich sind berechtigt, die Überprüfung durchzuführen.
- KC Kfz Technik – Neudorf : Als Autofahrerklubs bieten sie diesen Service ebenfalls an, oft mit Termin.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug Mängel aufweist?
Werden bei der Begutachtung Mängel festgestellt, gibt es drei Kategorien:
- Leichte Mängel: Können behoben werden, ohne dass eine sofortige Nachkontrolle notwendig ist.
- Schwere Mängel: Müssen sofort behoben werden. Danach ist eine Nachprüfung (oft kostenlos) erforderlich, um das Pickerl zu erhalten.
- Gefahr im Verzug: Das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Das Pickerl wird entzogen.
Wie viel kostet eine Pickerl-Überprüfung?
Die Preise können variieren, liegen aber meist zwischen 50 und 100 Euro. Es empfiehlt sich, vorab einen Preis bei der gewählten Werkstatt oder dem Prüfzentrum zu erfragen.
Checkliste: So bereiten Sie Ihr Fahrzeug optimal vor
- Reifen: Überprüfen Sie Profiltiefe (min. 1,6 mm) und Reifendruck.
- Flüssigkeiten: Kontrollieren Sie Ölstand, Kühlwasser und Scheibenwischwasser.
- Beleuchtung: Prüfen Sie alle Lichter auf Funktion.
- Kennzeichen: Stellen Sie sicher, dass Kennzeichen und Plakette sauber und gut sichtbar sind.
- Warndreieck, Verbandszeug und Warnweste: Überprüfen Sie die Vollständigkeit und das Ablaufdatum (Verbandszeug).
Mit einer guten Vorbereitung sparen Sie Zeit und vermeiden zusätzliche Kosten für eine Nachprüfung.





